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Dunkler Himmel mit durch die Wolken scheinender MondTages- und Nachtpflege

Bei der Tages- bzw. Nachtpflege handelt es sich um eine teilstationäre Pflege. Der Pflegebedürftige wird tags- bzw. nachtsüber in einer Tages-/Nachtpflegeeinrichtung betreut.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in folgender Höhe1:

Pflegegrad Betrag pro Monat
1 bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag
2 689 Euro
3 1.298 Euro
4 1.612 Euro
5 1.995 Euro

Diese Leistungen können Sie zusätzlich zu Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen und die Leistung wird nicht auf die anderen Leistungen angerechnet. Ebenso können Sie die Mittel im Rahmen der Verhinderungspflege zur Finanzierung einsetzen und so ggf. die Betreuungstage in der Pflegeeinrichtung erhöhen. Allerdings müssen Sie jeweils die Kosten für Verpflegung und evtl. anfallende Investitionskosten selbst tragen.2 Hierfür können Sie aber bspw. den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen.

Beantragung

Wenn Sie eine Einrichtung gefunden haben, schließen Sie mit dieser einen Vertrag. Anschließend stellen Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung. In der Regel halten diese bereits entsprechende Vordrucke bereit.  Sollten Sie den Eigenanteil für die Unterkunft und Verpflegung nicht selbst tragen können, empfiehlt es sich, zusätzlich den Antrag „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt zu stellen. Beachten Sie aber, dies rechtzeitig zu tun, denn eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.


Quelle:
1Bundesministerium für Gesundheit [Hrsg.] (2016): Alle Leistungen zum Nachschlagen. Wir stärken die Pflege: Die Pflegestärkungsgesetze.
2Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) (§41)
– Soziale Pflegeversicherung-Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2015 (BGBl. I S. 1211) m.W.v. 01.01.2015 bzw. 23.07.2015.

Bild: Peggy Zimmermann (10.05.2015), Ist da jemand?

Verfasst von Peggy Zimmermann am 18. August 2015. Geändert am 19. November 2017

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