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Präventionskurse

Zwei Fahrräder vor einem DeichIm Rahmen des §20 SGB V (primäre Prävention und Gesundheitsförderung) bieten eigentlich alle Krankenkassen die Möglichkeit, an sogenannten Präventionskursen teilzunehmen. Die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse beträgt dabei meistens 80 bis 100 % der Kursgebühren, sofern der Kursleiter eine entsprechende Zertifizierung nachweisen kann und Sie an einer bestimmten Anzahl (meistens 80 %) der Termine teilgenommen haben. Unterstützt werden meistens zwei Kurse im Jahr.1 Zu welchen Konditionen Ihre Krankenkasse die Teilnahme fördert, lesen Sie bitte auf der jeweiligen Homepage nach bzw. fragen direkt nach. In der Kursdatenbank Ihrer Krankenkasse finden Sie eine Übersicht der geförderten Kurse. Nachdem Sie sich für einen Kurs entschieden haben, empfiehlt es sich, vor Kursbeginn Ihre Krankenkasse kurz über Ihre Teilnahme zu informieren und sich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Die Kursdatenbank sowie die Teilnahmebescheinigung/Kostenerstattungsantrag einiger Krankenkassen finden Sie unter der Rubrik Formulare und Anträge.


Quelle:
1Bayrischer Landes-Sportverband e.V. [Hrsg.] (2014): Gesetzliche Krankenkassen – Förderung von Präventionskursen. Online verfügbar unter http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/sportentwicklung/01_UEbersicht_ueber_Foerderung_von_Praeventionskursen_der_gesetzlichen_Krankenkassen_Stand_2014.pdf, zuletzt geprüft am 10.09.2015.
Bild: Peggy Zimmermann (12.09.2015), Idylle

Verfasst von Peggy Zimmermann am 10. September 2015. Geändert am 19. November 2017

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