24-Stunden-Pflege
Als oftmals einzige Alternative zum Pflegeheim wird in immer mehr Familien, die Versorgung des Angehörigen durch eine ausländische Betreuungskraft im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Betreuung organisiert. Die Bezeichnung 24-Stunden-Betreuung ist allerdings etwas irreführend, denn auch für diese Arbeitskräfte gilt das Arbeitszeitgesetz, welches eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bedeutet.1
Aufgrund teilweise illegaler Beschäftigung sind genaue Angaben zur Nutzungsquote nicht vorhanden, aber Schätzungen gehen von etwa 100.000 bis 200.000 Haushalten und 300.000 bis 500.000 Betreuungspersonen aus.2 Falls auch Sie über dieses Versorgungsmodell nachdenken, wird Ihnen nachfolgend erläutert, worauf Sie achten müssen, um sich nicht selbst in der Illegalität zu bewegen. Aktuell existieren zwei legale Methoden der Beschäftigung:
1. Arbeitgeber-Modell
Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit „haben alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger [… ] die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen.“3 Somit können auch Osteuropäer (seit dem 01. Juli 2015 auch uneingeschränkt Kroaten) ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.4 Dadurch haben Sie die Möglichkeit, eine Person bei sich einzustellen und als Arbeitgeber zu fungieren. Allerdings übernehmen Sie damit auch alle gesetzlichen Pflichten. Hier zu zählen u.a.:
- Lohnfortzahlung
- Kündigungsschutz
- Einhaltung Arbeitszeitgesetz (z.B. max. 10h/Tag und min. 11h Ruhezeit)
- Zahlung des Mindestlohns von 8,50 Euro
- Anmeldung bei der Sozialversicherung. Hierfür brauchen Sie eine Betriebsnummer und die Person muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein Hinweis:
- Nutzen Sie den Betriebsnummern-Service unter 0800 4 5555 20 oder betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de und teilen Sie dort folgende Angaben mit: Name des Arbeitgebers, Beschäftigungsanschrift und Adresse des tatsächlichen Einsatzortes, ggf. abweichende Anschrift für Post, Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse und den wirtschaftlichen Schwerpunkt à private Haushaltshilfe)
- Die Anmeldung erfolgt über die Krankenkasse bis spätestens sechs Wochen nach Tätigkeitsbeginn. Folgende Daten müssen elektronisch übermittelt werden: Betriebsnummer, Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers (wenn bekannt), Angabe nach dem Schlüsselverzeichnis (in dem Fall 83211 für private Haushaltshilfe), Beitragsgruppe, Arbeitgeber, Anschrift, Beginn der Tätigkeit, Auskunft, ob eine Beziehung zum Arbeitgeber besteht (Ehe-, Lebenspartner oder Kind), sonstige Angaben.
- Lohnsteuer abführen (Hinweis: Lohnsteueridentifikationsnummer muss vergeben werden)
- Arbeitnehmer bei der Krankenkasse anmelden
- Unfallversicherung ist über die Berufsgenossenschaft gewährleistet, aber Sie müssen die Person spätestens eine Woche nach Tätigkeitsbeginn melden
Nähere Erläuterungen zum Umgang mit der Software finden sie hier.
Ihren regional zuständigen Träger finden Sie hier5 (momentan nicht erreichbar)Praxistipps:
- Arbeitsvertrag möglichst auch in der Muttersprache des Arbeitnehmers aufsetzen und Sachverhalte, wie Probezeit, Besuchsregelungen, Reisekostenerstattung, Unterkunft, Verpflegung und Telefonnutzung, mit aufnehmen.
- optional Berufshaftpflichtversicherung abschließen
- Gesundheitszeugnis anfordern
- Unterlagen genau prüfen (Zeugnisse, Führungszeugnis, Lebenslauf usw.)
- Vergessen Sie nicht bei Krankheit oder Urlaub eine Vertretung zu organisieren
Die zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitskraft.
Wie Sie sehen, kommen bei diesem Modell sehr viele Pflichten auf Sie zu, sodass die Belastung schnell größer sein kann als die Entlastung. Im Gegenzug sind Sie dem Arbeitnehmer gegenüber direkt weisungsbefugt. Sollten Sie sich trotz der Pflichten für dieses Modell entscheiden, lassen Sie sich unbedingt vorher anwaltlich beraten.
2. Entsendemodell
Die beim Arbeitgeber-Modell genannten Pflichten umgehen Sie, in dem Sie die Betreuungshilfe über eine Vermittlungsagentur buchen. In dem Fall ist die Agentur der Arbeitgeber und hat somit alle Pflichten. In der Regel sind die Agenturen im Heimatland der Person angesiedelt und entsenden ihre Arbeitnehmer in andere Länder. Da die Arbeitnehmer max. 183 Tage im Jahr entsendet werden dürfen, wird die Betreuung in der Regel von zwei sich abwechselnden Kräften gewährleistet.6 Bei dieser Variante sollten Sie sich vor Vertragsabschluss unbedingt die Bescheinigung A1 im Original zeigen lassen. Diese bestätigt, dass der Arbeitnehmer in seinem Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Liegt dieses Dokument bei einer Zollkontrolle nicht vor, wird der Pflegebedürftige als Arbeitgeber gesehen und muss, bis zur Klärung der ordnungsgemäßen Entsendung, vorerst die Sozialabgaben bezahlen.7 Da Sie beim Entsendemodell der Betreuungshilfe gegenüber nicht weisungsbefugt sind, ist es sehr wichtig, Ihre Wünsche möglichst konkret im Vertrag festzuhalten. Ferner sollten Sie vor dem Einsatz die Betreuungshilfe mindestens telefonisch, besser noch persönlich gesprochen haben. Neben der Sympathie ist es wichtig, sich ein Bild über die Deutschkenntnisse zu verschaffen.8
Kosten
Beim Arbeitgebermodell ergibt sich, ausgehend von einem Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde und einer wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden, ein Mindestbruttogehalt von 1.473 Euro (8,50 Euro x 40 Stunde x 52 Wochen) / 12 Monate.9 Beim Entsendemodell variieren die Kosten je nach Anbieter und Sprachniveau der Betreuungshilfen. In der Regel setzt sich der Betrag aus einem monatlichen Grundbetrag, einer einmaligen Vermittlungsgebühr, den Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen.
Finanzierung
Da die private Haushaltshilfe keine Leistung der Pflegeversicherung darstellt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Sie können lediglich Pflegegeld beantragen und zur Finanzierung nutzen, bzw. zusätzliche einen ambulanten Pflegedienst beauftragen (Sachleistungen), um die Aufgaben der Haushaltshilfe zu reduzieren. Zusätzlich können Sie jährlich 20% der Kosten (max. 4000 Euro) steuerlich absetzen. Auch der Pflege-Pauschbetrag sowie ggf. außergewöhnliche Belastungen können von pflegenden Angehörigen geltend gemacht werden. Hier ist die Beratung durch einen Steuerberaters empfehlenswert.10
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungshilfen keine Behandlungspflege übernehmen dürfen. Hierfür muss weiterhin ein Pflegedienst beauftragt werden.
3. Selbstständigkeit der Pflegekraft
Auf dieses Modell wird hier nicht näher eingegangen, da es hierbei schnell passieren kann, dass eine illegale Scheinselbstständigkeit vorliegt. Rechtens wäre die Variante nur, wenn die Person mehrere Auftraggeber hat. Dadurch wäre die Beherbergung in der eigenen Wohnung bereits problematisch und daher in diesem Rahmen nicht zu empfehlen.
Eine Zusammenfassung aller Modelle finden Sie hier, in einem Dokument der Verbraucherzentrale NRW e.V..
Quellen:
1Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§3)– Artikel 1 des Gesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), in Kraft getreten am 01.07.1994 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 868) m.W.v. 25.04.2013 bzw. 01.08.2013
4Bundesregierung [Hrsg.] (2015): Arbeitsmarkt für Kroaten offen. Volle Freizügigkeit ab 1. Juli. Online verfügbar unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/06/2015-06-17-arbeitnehmerfreizuegigkeit-kroatien.html, zuletzt aktualisiert am 17.06.2015, zuletzt geprüft am 30.11.2015.
5+10Deutscher Caritasverband e.V. [Hrsg.] (2014): Informationdes Deutschen Caritasverbandeszu den Rahmenbedingungen der Beschäftigungvon Haushaltshilfen in Haushalten vonPflegebedürftigen. Freiburg.
3Europäische Gemeinschaft [Hrsg.] (2000) (Art.15): Charta der Grundrechte der Europäischen Union. (2000/C-364/01).
9Eurostat-Pressestelle (26.02.2015): Monatliche Mindestlöhne in Euro unterschieden sichin der EU im Januar 2015 um bis zum Zehnfachen. In Kaufkraftstandards (KKS) reichte die Spanne von 1 bis 4. Cristina LOPEZ VILAPLANA.
6+8Unfallkasse Berlin, Unfallkasse NRW, Kommunale Unfallversicherung Bayern [Hrsg.] (2015): Zu Hause pflegen-gesund bleiben! Info-Brief für pflegende Angehörige.
7Verbraucherzentrale NRW [Hrsg.] (2015): Hilfe rund um die Uhr: Osteuropäische Betreuungskräftein Privathaushalten. Online verfügbar unter http://www.vz-nrw.de/pflege-rund-um-die-uhr#vonosteuropaeischenarbeitgebernentsandtespflegeundbetreuungspersonal, zuletzt aktualisiert am 17.11.2015, zuletzt geprüft am 30.11.2015.
2Zegelmann, Anne (2015): Die meisten Pflegekräfte kommen aus Polen. Hg. v. ÄrzteZeitung. Online verfügbar unter http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/891523/neue-statistik-meisten-pflegekraefte-kommen-polen.html, zuletzt aktualisiert am 06.08.2015, zuletzt geprüft am 30.11.2015.
Bild: Peggy Zimmermann (27.11.2015): Uhrzeit
Toni Krause meint
Mein Großvater ist mittlerweile sehr pflegebedürftig. Wir sind am überlegen, ob er in einem Pflegeheim wohnen soll oder ob wir eine Krankenpflege mit 24h Betreuung organisieren. Danke für den Tipp, dass man in diesem Fall das Arbeitsrecht berücksichtigen und eventuell eine Vermittlungsagentur kontaktieren sollte.
Franziska Bergmann meint
Für unseren Onkel möchten wir einen Pflegedienst einstellen. Wir möchten, dass jemand stets vor Ort ist, um in bei Notfällen schnellstmöglich zu pflegen. Danke für den Tipp, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und ein Gesundheitszeugnis anzufordern.
Sven Bucher meint
Mein Opa ist derzeit in Pflege und wir waren bei der Auswahl der Pfleger vor allem auf die Erreichbarkeit dessen fokussiert. Daher haben wir uns für ein Pflegeheim entschieden in dem 24 Stunden Pflegepersonal anzutreffen ist. Wie Sie bereits erwähnen, ist hierbei vor allem auf die Arbeitszeiten der Pfleger gesondert zu achten. Uns war es nämlich auch wichtig, dass diese nicht längere als übliche Arbeitszeiten zu leisten haben. Dies würde weder den Pflegern noch den Gepflegten zu Gute kommen. Vielen Dank für diesen Beitrag und die Vorstellung der verschiedenen Konzepte.
Peggy Zimmermann meint
Sehr gerne. Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Einrichtung gefunden haben und dadurch Ihren Opa gut betreut wissen. Alles Gute.
Manuel Löhrmann meint
Gut zu wissen, dass es auch ausländische Pflegefachkraft gibt. Mein Onkel will bald in ein betreutes wohnen und sucht nach Möglichkeiten. Ich werde Ihm davon erzählen und Ihren Tipps, wie dem Anfordern von einem Gesundheitszeugnis, folgen.
Peggy Zimmermann meint
Denn wünsche ich Ihnen viel Erfolg und hoffe, Sie finden eine gute Versorgungssituation für Ihren Onkel.
M. S. meint
Danke, dass Sie auf die verschiedene Möglichkeiten eingehen, eine 24-Stunden Pflegekraft zu beschäftigen. Wir überlegen, das Arbeitgeber-Modell zu wählen, auch wenn es mit relativ viel Aufwand verbunden ist. Ich kann verstehen, dass viele lieber Selbstständige beschäftigen, um Arbeit zu sparen.
Tobias Müller meint
Vielen Dank für den Beitrag zur 24-Stunden-Pflege. Meine Nachbarin benötigt Hilfe bei der Pflege ihrer Mutter und überlegt, eine 24-Stunden-Pflegehilfe zu engagieren. Gut zu wissen, dass man bei der Buchung der Betreuung die Pflichten eines Arbeitgebers umgeht, indem man über eine Vermittlungsagentur bucht.
Ralf meint
Ich möchte mich herzlich für den großartigen Artikel bedanken! Ich habe ihn mit großem Interesse gelesen und konnte viele neue Erkenntnisse daraus ziehen. Ich freue mich schon auf die nächsten Beiträge. Was sollte man aus eurer Sicht bei der Auswahl des Pflegediensts oder der Pflegekraft beachten?
LG