Beerdigung organisieren
Der Eintritt des Todes geht fast immer mit tiefer Trauer einher und doch bleibt für diese anfangs wenig Zeit. Innerhalb kürzester Zeit muss viel entschieden und organisiert werden. Wenn keine meldepflichtige Erkrankung vorliegt, darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, bevor er an den Bestatter überführt werden muss.1 Bisher wurde aber noch niemand bestraft, wenn der Leichnam bis zur Beerdigung zu Hause behalten wurde. Im Übrigen können Sie den Leichnam auch zu sich nach Hause holen, sollte die Person z.B. im Pflegeheim oder Krankenhaus verstorben sein. So können Sie in aller Ruhe nach Ihren Wünschen Abschied nehmen.2 Die Beisetzung muss bei einer Erdbestattung innerhalb von 5 bis 12 Tagen (in Abhängigkeit des jeweiligen Bundeslandes), frühestens nach 24 Stunden, erfolgen. Eine Urnenbestattung muss innerhalb von sechs Wochen vollzogen sein.3 Welche verschiedenen Formen der Bestattung möglich sind, lesen Sie im Artikel „Möglichkeiten seine letzte Ruhe zu finden”. Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, sollten Sie folgende Dokumente griffbereit haben:
notwendige Dokumente
- Nachweis des letzten Wohnsitzes (Meldebescheinigung oder Personalausweis mit aktueller Anschrift)
- Totenschein
- Personenstandsurkunden
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Heiratsurkunde (alternativ Partnerschaftsurkunde bei gleichgeschlechtlichen Partnern)
- Geschieden: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versicherungsunterlagen
- Rentennummer
- Angaben zu betrieblichen Renten
Falls vorhanden:
- Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein
- Bestattungsverfügung
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Private Sterbegeldversicherung, Nachbarschaftshilfevereine
- Grabdokumente4
Folgende Schritte müssen nach dem Tod erledigt werden:
1. Arzt informieren, damit er den Totenschein ausstellt.
2. Lebensversicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden informieren, da es bei verspäteter Meldung zur Leistungsverweigerung kommen kann.
3. Am nächsten Werktag beim Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen lassen. Zuständig ist das Amt des jeweiligen Sterbeortes. Lassen Sie sich gleich mehrere Exemplare für bürokratische Angelegenheiten ausstellen. In den meisten Fällen genügt es, wenn Sie innerhalb der ersten Tage mit allen notwendigen Unterlagen erscheinen. Sicherheitshalber sollten Sie am nächsten Tag zumindest beim Standesamt anrufen.
4. Bestatter informieren. In dem Zusammenhang müssen Sie über die Kleidung des Verstorbenen, den Sarg inkl. Ausstattung, die Beerdigungszeremonie, Kränze u. ä. entscheiden.
5. Weiterhin können Sie bspw. die Trauerfeier und den "Trauerkaffee" organisieren und/oder eine Todesanzeige veröffentlichen.5
6. Verträge müssen gekündigt werden. Bei der Wohnungsauflösung besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Telefonverträge können sofort aufgelöst werden. Beachten Sie, dass die Banken das Konto des Verstorbenen solange sperren, bis ein Erbschein vorliegt. Die rechtmäßigen Erben können das Konto dann auflösen. Bis dahin werden laufende Zahlungen, z. B. Daueraufträge, weiterhin von der Bank getätigt. Eine transmortale Vollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigten sofortigen Zugriff auf das Konto. Lesen hierzu auch den Artikel Vorsorge-/Generalvollmacht.
Die meisten Versicherungen enden automatisch mit Eintritt des Todes. Von enormer Wichtigkeit ist allerdings, die Mitteilung des Todes bei der Lebensversicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Andernfalls kann es zu einer Leistungsverweigerung seitens des Versicherers kommen.
Bei Abonnements besteht kein Sonderkündigungsrecht, doch einige Anbieter heben den Vertrag aus Kulanz auf. Fragen Sie beim jeweiligen Vertragspartner nach und kündigen Sie andernfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt.6
7. Nachdem die Beisetzung sechs Wochen vorbei ist, muss das Grab abgeräumt und die Grabpflege geregelt werden. Den Grabstein geben Sie etwa sechs Monate später in Auftrag. Als Erbe können Sie die Testamentseröffnung nach Erhalt des Erbscheins beantragen.7 Beantragen Sie diesen allerdings erst, wenn Sie sich ganz sicher sind, das Erbe annehmen zu wollen. Die alleinige Beantragung gilt bereits als Erbannahme. Weitere informative Aspekte in Bezug auf das Erbrecht finden Sie in der Broschüre Erbrecht auf den Punkt gebracht, herausgegeben vom Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V.8
8. Beantragen Sie Ihre Hinterbliebenenrente beim zuständigen Rentenversicherungsamt. Für drei Monate erhalten Sie die volle Höhe des Rentenanspruches, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. War der Verstorbene bereits berentet, können Sie den Betrag sofort erhalten. In dem Fall können Sie sich mit einem Antrag auf Vorauszahlung an den Renten Service der Deutschen Post wenden. Ab dem vierten Monat erhalten Sie Ihre Hinterbliebenenrente in der Ihnen zustehenden Höhe.9
Bei vielen dieser Aufgaben kann Ihnen der Bestatter zur Seite stehen. Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter bietet ein Bestatter folgende Dienstleistungen an:
- Beratung (auch zu Hause)
- Betreuung
- Organisation der gesamten Bestattung und Trauerfeier
- Erledigung aller Formalitäten, Behördengänge, Terminabsprachen und Kontrolle des Bestattungsablaufes
- Überführung an den gewählten Bestattungsort
- Einzug von Versicherungsleistungen
- Vorauslage bestellter Fremdleistungen
- Meldung des Sterbefalls
- Unterstützung bei der Festlegung des Grabes
- Der Bestatter verfügt über eine große Auswahl an Trauerartikeln
- Organisation der Aufbahrung
- Beratung in Bezug auf Trauerkarten und -anzeigen
- Beratung bei Trauermusik
- Vermittlung von Trauerrednern sowie ggf. Kontaktaufnahme mit Pfarrer
- Beratung bzgl. der Grabpflege
- Unterstützung bei der Auswahl des Grabmals
- Erstellung einer überschaubaren und transparenten Abrechnung
- Ggf. Begleitung Ihres Trauerprozesses
- Auch spätere Bereitstellung seiner Erfahrung10
Quellen:
10Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (o.J.a): Bestattungsdienstleistungen. Hg. v. Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH. Düsseldorf. Online verfügbar unter https://www.bestatter.de/trauerfall/bestattungsdienstleistungen/, zuletzt geprüft am 11.08.2015.
4Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (o.J.b): Der Todesfall - was ist zu tun? Hg. v. Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH. Düsseldorf. Online verfügbar unter https://www.bestatter.de/trauerfall/der-todesfall-was-ist-zu-tun/, zuletzt geprüft am 11.08.2015.
7Jäger, D. (2014): Checkliste: Todesfall - Was tun? Online verfügbar unter http://www.todesfall-checkliste.de/todesfall-checklisten/tod-was-tun-todesfall-checkliste.htm, zuletzt aktualisiert am 12.05.2014, zuletzt geprüft am 13.07.2015.
6Müller, S. (o.J.): Kündigung bei Todesfall. Hg. v. GBV Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge mbH. Online verfügbar unter http://www.bestattungsplanung.de/bestattung/todesfall/kuendigung-bei-todesfall.html, zuletzt geprüft am 13.07.2015.
5+8Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. [Hrsg.] (o.J.): Erbrecht auf den Punkt gebracht. 7. Aufl.
2Stiftung Warentest (2013a): Heilsame Rituale. In: Test (3), S. 55–59.
9Stiftung Warentest (2013b): Nur drei Tage. Was ist zu tun? In: Test (3), S. 10–13.
1+3Werner, D. (2015): Ablaufplanung im Todesfall | Checkliste Sterbefall. Online verfügbar unter http://www.bestattung-information.de/todesfall/todesfall-sterbefall-tod-sterben.html, zuletzt aktualisiert am 30.06.2015, zuletzt geprüft am 13.07.2015.
Bild: Peggy Zimmermann(25.04.2015), Sanftmut
Tyler Padleton meint
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Organisation einer Beerdigung. Die Großmutter meiner Frau ist leider von uns gegangen und meine Frau und ich kümmern uns um die Organisation der Beerdigung. Glücklicherweise haben wir ein gutes Bestattungsinstitut gefunden. Guter Hinweis, dass nach sechs Wochen die Grabpflege geregelt werden muss.
Natalie Brandner meint
Mein Opa ist vor kurzem verstorben und ich organisiere gerad mit meiner Mutter die Beisetzung. Mir war gar nicht bewusst, dass man je nach Bestattung auch Fristen einhalten muss. Da wir eine Feuerbestattung planen haben wir also insgesamt 6 Wochen Zeit um alle notwendigen Planungen zu organisieren und die Dokumente bereitzustellen. Vielen Dank für die genaue Auflistung.
Peggy Zimmermann meint
Sehr gerne.
Kira N. meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Organisation der Bestattung. Interessant, dass das Bestattungsunternehmen oft auch die Meldung des Sterbefalls übernimmt. Meine Großtante ist vor wenigen Tagen verstorben und ich gehe nun die Aufgabe an, ihre Bestattung zu organisieren.
Kira N. meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bestattung organisieren. Gut zu wissen, dass das Bestattungsunternehmen einem viel helfen kann, was die Organisation der Bestattung und Trauerfeier betrifft. Meine Großtante ist verstorben und ich bin mit den förmlichen Dingen wie Verträge kündigen schon so ausgelastet, dass ich froh bin, wenn man mir bei der Organisation der Trauerfeier etc. zur Hilfe steht.
Erla Kling meint
Danke sehr für diesen Überblick zum Thema Bestattung. Interessant, dass einer der ersten Schritte nach dem man die Sterbeurkunde erhalten hat ist, einen professionellen Bestatter zu informieren und in dem Rahmen auch ganz schön viel zu entscheiden. Ich fühle mich gerade noch nicht bereit für so viele Entscheidungen und hoffe, dort gut beraten und unterstützt zu werden.
Nils E. meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bestattung. Gut zu wissen, dass man erst eine Sterbeurkunde ausstellen lassen sollte, bevor man ein Bestattungsunternehmen kontaktiert. Ich habe gestern erfahren, dass meine Cousine verstorben ist und wollte mich hier informieren, wie ich nun vorgehen sollte.
Nadja E. meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Organisieren einer Bestattung. Ich hätte nicht gedacht, dass man auch Unterlagen wie Versicherungsdokumente oder die Rentennummer des Verstorbenen braucht. Muss man dies auch an ein professionelles Bestattungsinstitut weitergeben oder benötigen die dann wiederum andere Unterlagen?