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Die Privathaftpflichtversicherung

Diese Versicherung sollte jeder Mensch besitzen, um sich vor hohen Schadensersatzansprüchen zu schützen. Hinzu kommt, dass der Geschädigte im Falle der Nichtversicherung in der Regel auf den Kosten sitzen bleibt, da der Verursacher den Schaden finanziell nicht begleichen kann.

Dabei geht es vordergründig nicht um Bagatellschäden, sondern um Personenschäden, deren Kosten sich schnell in Millionenhöhe bewegen können. Insbesondere bei demenziell erkrankten Personen besteht ein hohes Gefahrenrisiko, z.B. wenn der Herd oder der Wasserhahn angelassen wird. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass diese Personengruppe als deliktunfähig gilt. Das heißt, die Person haftet nicht für verursachte Schäden.1 Ebenso muss eine nach Vertragsabschluss eingetretene Demenz dem Versicherer nicht mitgeteilt nicht. Die Haftpflichtversicherung ist dennoch wichtig, da diese sich um die Abwehr der Ansprüche des Geschädigten kümmert. Darüber hinaus kann es sein, dass man zumindest aus moralischen Gründen für den Schaden aufkommen sollte, z. B. um den Frieden mit den Nachbarn nicht zu gefährden.  Deshalb ist anzuraten, den Deckungsumfang um den Punkt Einrede der Deliktunfähigkeit zu erweitern.2 Deckt der Versicherungsumfang diesen Punkt mit ab, kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die von deliktunfähigen Personen verursacht wurden. 


Quellen:
1
Bürgerliches Gesetzbuch (§827) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, ber. S. 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2015 (BGBl. I S. 610) m.W.v. 28.04.2015 bzw. 01.06.2015.
2Rüter de Escobar, K. (2012): Ein Missverständnis. Gegenpositionen. Hg. v. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV. Online verfügbar unter http://www.gdv.de/2012/03/ein-missverstaendnis/, zuletzt aktualisiert am 29.03.2012, zuletzt geprüft am 11.08.2015.

Verfasst von Peggy Zimmermann am 6. Juli 2015. Geändert am 13. Februar 2021

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