Kurzzeit-und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Betreuung des Betroffenen in einer stationären Pflegeeinrichtung. Diese Versorgungsform bietet sich an, wenn Sie selbst verhindert sind, bspw. weil Sie sich im Urlaub befinden oder selbst erkrankt sind.
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege besteht die Entlastung vordergründig darin, Sie stundenweise zu ersetzen, wenn Sie die Pflege nicht übernehmen können. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Ihren eigenen Aktivitäten, z.B.: Fitnessstudio oder Freunde treffen, nachgehen. Die Verhinderungspflege kann aber auch tageweise in Anspruch genommen werden.
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