Der Terminservice
Als gesetzlich versicherte Person können Sie die sogenannten Terminservicestellen nutzen, um einen Termin beim Facharzt zu erhalten. Dabei handelt es sich um Telefonhotlines, welche bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angesiedelt sind. Jede KV hat, je nach Bundesland, Ihre eigene Hotline. Eine Übersicht aller Telefonnummern sowie die Angaben, wann diese erreichbar sind, finden Sie in diesem von mir erstellten Dokument.1
Welche Daten muss ich angeben?
- Bestehen der Überweisung
- Kontaktdaten des Versicherten
- Überweisungsauftrag (Angabe zum erforderlichen Facharzt, Untersuchung etc.)
- Angaben zur Dringlichkeit
- Ggf. Hinweis auf eingeschränkte Mobilität des Versicherten2
Bis wann erhalte ich einen Termin?
Nachdem Sie eine Überweisung erhalten haben, rufen Sie bei der Hotline an. Innerhalb einer Woche erhalten Sie einen Terminvorschlag, welcher max. 4 Wochen in der Zukunft liegen darf.
Übrigens benötigen Sie für eine Terminvermittlung keine Überweisung, wenn Sie einen Augenarzt oder Gynäkologen aufsuchen möchten. Ist in der gegebenen Frist nicht möglich, Ihnen einen Termin anzubieten, erhalten Sie einen Termin in einem zugelassenen Krankenhaus.3
Wie weit darf die maximale Entfernung des Arztes betragen?
Grundsätzlich bezieht sich die angegebene Entfernung immer auf die Erreichbarkeit des Arztes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgangspunkts ist stets der nächstgelegene Facharzt in Ihrer Nähe. Dabei ist zwischen allgemeiner fachärztlicher sowie spezialisierter und gesonderter fachärztlicher Versorgung zu unterscheiden.
allgemeine fachärztliche Versorgung: hierunter fallen Arztgruppen wie Chirurgen, Orthopäden, HNO-Ärzte usw. Die zumutbare Entfernung beträgt 30 Minuten .
spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung: hierunter fallen die Arztgruppen Radiologen, Anästhesisten, Kinder- und Jugendpsychiater und Fachinternisten (spezialisierte fachärztliche Versorgung) sowie Humangenetiker, Neurochirurgen, Nuklearmediziner usw. (gesonderte fachärztliche Versorgung). Die zumutbare Entfernung beträgt 60 Minuten .
Was muss ich noch wissen?
Sie haben keinen Anspruch auf einen Termin bei Ihrem Wunscharzt. Für den Fall, dass Sie den angebotenen Termin nicht wahrnehmen können, erhalten Sie einen Ersatztermin, sofern Sie die Terminservicestelle unmittelbar nach dem ersten Kontakt informieren.4
Von der Terminvermittlung ausgeschlossen sind Termine für Vorsorge-/Routineuntersuchungen, Bagatellerkrankungen sowie zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen.5
Haben Sie den Service schon genutzt? Falls ja, welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht? Und falls nein, warum nicht? Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion um sich mitzuteilen.
Quellen:
2+4Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband (2015): Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte-Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen.
1+3+5Sozialgesetzbuch (SGB)- Fünftes Buch (V) (§§28a, 29, 75)- Gesetzliche Krankenversicherung- Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477), in Kraft getreten am 01.01.1989, 01.01.1990 bzw. 01.01.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424 m.W.v. 25.07.2015.
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