Der Hausnotruf
Ein Hausnotrufsystem erfüllt den Zweck, dass allein lebende und gefährdete Personen schnell und einfach Hilfe in einer Notsituation erhalten können.
Wie funktioniert der Hausnotruf genau?
Zunächst lassen sich drei verschiedene Geräte unterscheiden:
Hausnotruf Klassische Variante
Die klassische Variante besteht aus einer Basisstation und einem Funkempfänger. Die Basisstation wird über ein Kabel an die Telefonbuchse angeschlossen und der Empfänger kann in einem Radius von ca. 30-50 Metern ein Signal an diese senden. Der Empfänger verfügt über einen roten Alarmknopf. Es gibt verschiedene Ausführungen, z.B. als Armband, als Clip an der Kleidung oder als Kette.
Hausnotruf Mobile Variante
Wenn kein Festnetzanschluss vorhanden ist, besteht auch die Möglichkeit die Basisstation mit einer SIM-Karte zu betreiben. Diese Geräte funktionieren dann ähnlich eines Mobiltelefons.1
Hausnotruf Handy
Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit an, das eigene oder ein gemietetes Handy zu benutzen. Der Alarmknopf ist dann eine festgelegte Schnellwahltaste. Diese Variante bietet sich vor allem für Personen an, die viel außerhalb der Wohnung unterwegs sind. Mittels GPS kann die in Not geratene Person direkt geortet werden.2 Diese Funktion kann teilweise auch ergänzend zu den oberen Angeboten hinzugebucht werden.
Ein Smartphone bietet nicht zur in Bezug auf den Hausnotruf eine gute Alltagsunterstützung für Senioren, sondern kann den Alltag auf vielfache Weise erleichtern. Passend zum Thema hat die Firma TopTarif, ein unabhängiges Vergleichsportal für Verbraucher, den kostenlosen Smartphone-Ratgeber für Senioren erstellt. Darin werden verschiedene Smartphones für unterschiedliche Nutzergruppen (Einsteiger bis Kenner) vorgestellt, erklärt welche Funktionen und Apps sinnvoll sind, welches Zubehör es gibt und was bei der Tarifauswahl zu beachten ist.
Bei Abschluss eines Vertrages werden alle relevanten Daten des Betroffenen aufgenommen. Hierzu zählen Kontaktdaten, wie Name und Anschrift, aber auch Krankheiten und Medikamenteneinnahmen. Weiterhin kann vorher festgelegt werden, welche Personen in einer Notsituation verständigt werden sollen (z. B. Angehörige oder Pflegedienst).
Wird nun der Alarmknopf getätigt, wird der Betroffene innerhalb von 1-2 Minuten mit einem Mitarbeiter aus der Notrufzentrale verbunden. Diese ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr besetzt. Je nach Situation bespricht der Mitarbeiter das weitere Vorgehen mit der anrufenden Person. Im Falle der Nichtansprechbarkeit sendet er direkt einen Rettungswagen zu der Wohnung. Um den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten, bieten einige Anbieter auch an, den Schlüssel entweder in der Zentrale oder in einem Safe vor der Haustür zu verwahren. Der Safe lässt sich anschließend mit einem Funksignal oder Zahlencode von den Rettungskräften öffnen und die Tür muss nicht beschädigt werden.3
Hausnotruf Kosten
Die Kosten setzen sich in der Regel durch eine einmalige Installationsgebühr und eine monatliche Grundgebühr zusammen. Hinzu kommen zusätzliche Leistungen, z.B. die Schlüsselaufbewahrung. Beachten Sie auch mögliche Leistungsbegrenzungen: Bei manchen Anbietern ist nur ein bestimmtes Limit an Anrufen im Monat kostenfrei, wodurch beim Betroffenen eine Hemmschwelle entstehen könnte, im Ernstfall Hilfe zu rufen. Ein Vergleich der Leistungsangebote sollte daher unbedingt erfolgen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegeversicherung kann die Kosten im Rahmen der Pflegemittelhilfsverträge in folgender Höhe übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt, der Versicherte alleine lebt oder den Großteil des Tages alleine ist und seine Krankheit vermuten lässt, dass er in eine Notsituation geraten könnte. Darüber hinaus muss es dem Betroffenen nicht möglich sein, einen Notruf über das Telefon abzusetzen.
- Installationskosten: max. 10,49€
- Monatliche Kosten: max. 18,36€
Darüber hinausgehende Kosten müssen privat getragen werden. In dem Fall werden zwei Verträge geschlossen. Der eine beinhaltete die Kosten, die die Pflegeversicherung trägt, der andere die Kosten die Sie tragen.
Wichtig: Nur weil eine Pflegestufe vorliegt resultiert daraus nicht automatisch die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen in jedem Einzelfall vorher durch den MDK geprüft werden.5
Beantragung
Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Versicherung ein. Diesen erhalten Sie in der Regel direkt beim Anbieter, der Sie beim Antragsprozess begleitet. Anschließend wird das Anliegen durch eine Stellungsnahme des MDK oder einer Pflegefachkraft geprüft. Bei positivem Entscheid erhalten Sie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen bleiben von der Bewilligung unberührt.6 Bei einem negativen Bescheid sollte Widerspruch eingelegt werden und die Notwendigkeit mit Hilfe eines ärztlichen Attests verdeutlicht werden.
Liegt keine Pflegestufe vor, kann ebenfalls ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Hier sollten Sie die medizinische Notwendigkeit auf jeden Fall durch einen Arzt bestätigen lassen. Ob ein Antrag Erfolg hat ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich, die Wahrscheinlichkeit ist zwar eher gering, kostet Sie aber nur eine Briefmarke.
Kommt eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse nicht infrage und können Sie die Kosten nicht selbstständig decken, empfiehlt es sich einen Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. Hier wird ebenfalls ein ärztliches Attest benötigt, um die Notwendigkeit nachzuweisen.7 Das Sozialamt übernimmt im Fall eines positiven Bescheids, im Gegensatz zur Pflegeversicherung, sogar notwendige Zusatzleistungen.8
Bedenken Sie, dass die Kosten nur übernommen werden können, wenn der Antrag vor Vertragsabschluss bewilligt wurde.
Darauf sollten Sie achten
Als Erstes sollten Sie sich bewusst machen, welche Leistungen Sie erwarten. Manche Anbieter bieten neben der Nothilfe noch weitere Services, wie z.B. die Vermittlung bestimmter Dienstleistungen (Fußpflege, Friseur etc.) an.
Ebenfalls wichtig ist, ob der Sender wasserdicht sein sollte, da er auch in der Dusche/Badewanne genutzt wird und ob Sie eine Installation und Geräteeinweisung vor Ort wünschen.9
Kommt der Mitarbeiter zur Installation in die Wohnung, sollte er den Probealarm sowie die Sprachverbindung aus allen Räumen der Wohnung überprüfen. In einem Test der Stiftung Warentest war das nicht bei allen Anbietern selbstverständlich.
Der Abschluss des Vertrages unterschied sich zwischen Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern. Letztere senden das Gerät in der Regel per Post zur Selbstinstallation zu und eine Vertragseinsicht vor Abschluss war meistens gegeben. Bei den Wohlfahrtsverbänden war die Situation genau umgekehrt. Ein Mitarbeiter schließt das Gerät vor Ort an, doch nicht immer konnten die Verträge vorher eingesehen werden.4 Dies sollte aber eigentlich selbstverständlich sein. Lassen Sie sich daher nicht unter Druck setzen, einen Vertrag abzuschließen, sondern bitten Sie immer vorher um die Vertragsunterlagen und 1-2 Tage Bedenkzeit.
Fragen Sie auch nach, in welchen Abständen die hinterlegten Daten aktualisiert werden. Auch die Laufzeit der Verträge gilt es zu berücksichtigen. Im Idealfall sollte es keine Mindestlaufzeit geben.
Weiterhin sollten Sie vertraglich festsetzen, dass die Notrufzentrale Tag und Nacht besetzt ist und das Gerät bei Mängeln repariert oder ausgetauscht wird. Beim letzten Punkt müssen Sie im Kleingedruckten auch darauf achten, ob Sie die Kosten für die Abholung oder Rücksendung übernehmen sollen. Ebenso sollte ein wöchentlicher Testanruf mit inbegriffen sein, wenn keine Möglichkeit eines automatischen Funktionstests besteht.
Zum Schluss sind auch die Zahlungsmodalitäten entscheidend. Manche Anbieter verlangen einen sogenannten Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung können Sie eine erfolgte Buchung dann nicht mehr rückgängig machen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass Haftungsbeschränkungen des Anbieters unwirksam sind.11
Quellen:
5+9+11Albers, B. et al. (o.J.): Hausnotruf verspricht mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden: Worauf Sie achten sollten. Hg. v. DIAS GmbH. Hamburg. Online verfügbar unter http://www.dias.de/downloads/tests/Hausnotruf.pdf, zuletzt geprüft am 02.08.2015.
7o.A. (2012): Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem? Online verfügbar unter http://www.sozialblog.com/blog/2012/11/wer-ubernimmt-die-kosten-fur-e.html, zuletzt aktualisiert am 14.11.2012, zuletzt geprüft am 02.08.2015.
6Singer, L. (2014): Welche Kosten entstehen beim Hausnotruf und wer bezahlt diese? Online verfügbar unter https://www.basenio.de/senioren-ratgeber/technik/hausnotruf-kosten-senioren-system-malteser-johanniter-drk-101/, zuletzt aktualisiert am 18.09.2014, zuletzt geprüft am 02.08.2015.
8Sozialgericht Wiesbaden (2014), Urteil vom 30.04.2014, Aktenzeichen S 30 SO 172/11.
10Stiftung Warentest (2011): Alarmbereit. Hausnotrufdienste. In: Test (9), S. 82–97.
1+3Zacher, B. (o.J. a): Hausnotrufgeräte: Funktion und Installation. Online verfügbar unter http://hausnotruf-magazin.de/hausnotrufgeraete-notrufgeraete-funktionsweise/, zuletzt geprüft am 13.07.2015.
2Zacher, B. (o.J. b): Mobilnotruf / Mobiler Notruf. Online verfügbar unter http://hausnotruf-magazin.de/mobilnotruf/, zuletzt geprüft am 13.07.2015.
Bild: Peggy Zimmermann (2016): zweckgebunden
Fischer Kay meint
Hallo.
Ich suche eine Notfall App die so funktioniert.:
App auf Smartphone meiner Mutter i installiert muß in einem festgelegten Zeitraum eine taste gedrückt werden.
Macht meine Mutter es nicht muß das Smartphone alleine vorbestimmte Tel Nummer privater Leute benachrichtigen. .
Gibt es so eine App???
LG Fischer
Peggy Zimmermann meint
Hey,
also ich habe mal geschaut und habe im Playstore folgende Apps gefunden, welche die gewünschte Bedingung erfüllen:
– b-cared (kostenlos)
– Hausnotruf ( 9,90€)
Falls Sie eine dieser beiden Anwendungen testen, würde ich mich über einen kurzen Erfahrungsbericht freuen.
Liebe Grüße
Christopher Seidel meint
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Peggy Zimmermann meint
Vielen Dank für das nette Feedback. Ich freue mich auch über eine Nachricht, welche Themen vielleicht fehlen und noch dargestellt werden sollten. 🙂