Pflegenaut

  • Start
  • Start
  • Wissenswertes
    • Pflegewissenschaft (Studien)
    • das deutsche Gesundheitssystem
    • Pflege im Alltag
      • Zeit für mich
      • Alternative Pflegemaßnahmen
      • Hilfsmittel richtig anwenden
    • Leistungen
    • Recht
    • Betreuungs-/ Wohnformen
    • Lebensende
  • Wissenswertes
    • Zeit für mich
    • Pflege im Alltag
    • Alternative Pflegemaßnahmen
    • Hilfsmittel richtig anwenden
    • Leistungen
    • Betreuungs-/ Wohnformen
    • Recht
    • Lebensende
    • das deutsche Gesundheitssystem
  • Formulare und Anträge
  • Formulare und Anträge
  • Hilfe vor Ort
  • Hilfe vor Ort
  • Enzyklopädie
  • Enzyklopädie
  • Poesie
  • Poesie
  • Über mich
  • Über mich
  • Kontakt
  • Kontakt
  • Projekt unterstützen
  • Projekt unterstützen

Modul 1: Mobilität

krückenDie Bewertung  bezieht sich ausschließlich auf den innerhäuslichen Bereich  (s. ergänzend Modul 7) und umfasst folgende Items

1. Positionswechsel im Bett
2. Stabile Sitzposition halten
3. Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen
4. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
5. Treppensteigen

Aus diesen Aspekten ergibt sich, dass bspw. nicht das Aufstehen und zu Bett gehen separat bewertet werden, da sich die Bewertung bereits aus den Teilaspekten ‚Stabile Sitzposition halten‘ und ‚Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen‘ ergibt.

Die Bewertung erfolgt anhand der Standardskala mit den Abstufungen selbstständig, überwiegend selbstständig; überwiegend unselbstständig;  unselbstständig.

Wichtig ist, dass eine Person auch als selbstständig gilt, wenn sie die Tätigkeit mittels eines Hilfsmittels bewältigen kann, z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs mit einem Rollstuhl/Rollator.

 Insgesamt können in diesem Modul 15 Punkte erreicht werden: 

0 Punkte: selbstständig
1 bis 3 Punkte: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z. B. Personen, die beim Steigen einer Treppe, nicht aber bei den übrigen Aktivitäten auf Personenhilfe angewiesen sind)
4 bis 6 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z. B. Personen, die sich noch selbstständig aus dem Bett begeben können, aber keine Treppen steigen können und auch ansonsten bei der Fortbewegung im Wohnbereich Unterstützung benötigen)
7 bis 9 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z. B. Personen, die keine Treppen steigen können, bei der Fortbewegung im Wohnbereich umfangreiche Unterstützung und zusätzlich beim Transfer aus dem Rollstuhl auf die Toilette Hilfe benötigen)
10 bis 15 Punkte: völliger/weitgehender Selbstständigkeitsverlust

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verfasst von Peggy Zimmermann am 12. Juli 2016. Geändert am 13. Februar 2021

Alle Informationen bequem via Mail?

Kein Problem! Einfach in den Newsletter eintragen!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schlagwörter

alternative Pflege Betreuungsformen Bürokratie Demenz Ekel Hilfsmittel Inkontinenz Lebensende Leistungen MDK Pflegealltag Pflegeheim Poesie Prävention Recht Tod vorbeugende Maßnahmen Vorsorge Zeit für mich

Themenauswahl

  • Pflegewissenschaft (Studien)
  • Zeit für mich
  • Recht
  • Pflege im Alltag
  • Leistungen
  • Alternative Pflegemaßnahmen
  • Betreuungs-/Wohnformen
  • Hilfsmittel richtig anwenden
  • Leistungen
  • Alternative Pflegemaßnahmen
  • Lebensende
  • Betreuungs-/Wohnformen
  • das deutsche Gesundheitssystem
  • Recht
  • Zeit für mich
  • Lebensende
  • Pflege im Alltag
  • das deutsche Gesundheitssystem
  • Hilfsmittel richtig anwenden

Weitere Informationen

  • Kontakt
  • Kontakt
  • RSS Feed abonnieren
  • RSS Feed abonnieren
  • Impressum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz

Social Media Accounts

  • Facebook
  • Instagram