Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
Das Modul umfasst zwei Bereiche mit folgenden Items:
Bereich 1:
1. Verlassen der Wohnung
2. Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder Einrichtung (zu Fuß oder mit dem Rollstuhl)
3. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr
4. Mitfahren in einem Pkw/Taxi
Die Bewertung erfolgt an der Einschätzung selbstständig oder unselbstständig. Bei Item 3 (öffentlicher Nahverkehr) erfolgt die Einschätzung anhand einer separaten Skala:
- selbstständig (ohne Begleitung),
- nur auf gewohnten Strecken selbstständig,
- auf allen Strecken nur mit personeller Hilfe möglich und
- auch mit personeller Hilfe nicht möglich
Bereich 2:
5. Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen
6. Besuch von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz, Werkstatt für behinderte Menschen, Tagespflegeeinrichtung
7. Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
Die zugrunde liegende Bewertungsskala ist:
- Nicht erforderlich (nur Item 6)
- Teilnahme selbstständig möglich: 0 Punkte
- nicht selbstständig, zur Teilnahme ist unterstützende Begleitung erforderlich. 2 Punkte
- Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich: 0 Punkte
- Aktivität kommt nicht vor (ist nicht gewünscht und/oder nicht erforderlich) : 0 Punkte
Im Bereich 1 wird der Mittelwert berechnet, der zwischen 0 und 3 liegen kann, im zweiten Bereich können max. 6 Punkte erreicht werden.
Daraus ergibt sich folgende Bewertung:
0 Punkte: selbstständig/unabhängig
1 Punkt: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
2 bis 3 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
4 bis 5 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
6 bis 9 Punkte: weitgehende Abhängigkeit
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