Modul 1: Mobilität
Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf den innerhäuslichen Bereich (s. ergänzend Modul 7) und umfasst folgende Items
1. Positionswechsel im Bett
2. Stabile Sitzposition halten
3. Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen
4. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
5. Treppensteigen
Aus diesen Aspekten ergibt sich, dass bspw. nicht das Aufstehen und zu Bett gehen separat bewertet werden, da sich die Bewertung bereits aus den Teilaspekten ‚Stabile Sitzposition halten‘ und ‚Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen‘ ergibt.
Die Bewertung erfolgt anhand der Standardskala mit den Abstufungen selbstständig, überwiegend selbstständig; überwiegend unselbstständig; unselbstständig.
Wichtig ist, dass eine Person auch als selbstständig gilt, wenn sie die Tätigkeit mittels eines Hilfsmittels bewältigen kann, z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs mit einem Rollstuhl/Rollator.
Insgesamt können in diesem Modul 15 Punkte erreicht werden:0 Punkte: selbstständig
1 bis 3 Punkte: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z. B. Personen, die beim Steigen einer Treppe, nicht aber bei den übrigen Aktivitäten auf Personenhilfe angewiesen sind)
4 bis 6 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z. B. Personen, die sich noch selbstständig aus dem Bett begeben können, aber keine Treppen steigen können und auch ansonsten bei der Fortbewegung im Wohnbereich Unterstützung benötigen)
7 bis 9 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z. B. Personen, die keine Treppen steigen können, bei der Fortbewegung im Wohnbereich umfangreiche Unterstützung und zusätzlich beim Transfer aus dem Rollstuhl auf die Toilette Hilfe benötigen)
10 bis 15 Punkte: völliger/weitgehender Selbstständigkeitsverlust
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