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Modul 4: Selbstversorgung

0a99eec1-4333-46bf-9e09-4cea003ec294Dieses Modul umfasst insgesamt  vier Bereiche  mit folgenden Items

Körperpflege (25 %)
1. Vorderen Oberkörper waschen
2. Rasieren, Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung
3. Intimbereich waschen
4. Duschen oder Baden (einschließlich Haare waschen)

An- und Auskleiden (12,5%)
5. Oberkörper an- und auskleiden
6. Unterkörper an- und auskleiden

Ernährung (37,5%)
7. Essen mundgerecht zubereiten/Getränk eingießen
8. Essen
9. Trinken

In diesem Bereich werden auch besondere Ernährungsformen wie PEG berücksichtigt, ebenso ob jemand situationsgerecht und ausreichend Nahrung aufnimmt.

Ausscheiden (25%)
10. Toilette/Toilettenstuhl benutzen
11. Folgen einer Harninkontinenz bewältigen/Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma
12. Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen/Umgang mit Stoma
In diesem Bereich werden auch künstliche Darmausgänge und Harnableitungssystem berücksichtigt.

Die Bewertung erfolgt anhand der  Standardskala  mit den Abstufungen selbstständig, überwiegend selbstständig; überwiegend unselbstständig; unselbstständig. Doch anders als in den vorherigen Modulen erfolgt die  Bewertung hier anhand einer Gewichtung , welche oben in Klammern angegebenen wurde. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass z.B. die Nahrungsaufnahme mehr Unterstützungsbedarf benötigt als das Ankleiden.

 Insgesamt sind in diesem Modul 57 Punkte erreichbar: 

0 Punkte: selbstständig
1 bis 9 Punkte: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
10 bis 24 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
25 bis 39 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
ab 40 Punkte: weitgehender/ völliger Selbstständigkeitsverlust

Neben den eigentlich 48 Punkten können noch  zusätzliche Punkte für Sondennahrung  vergeben werden (0 = nur gelegentlich bzw. nicht tägliche Zufuhr von Sondennahrung und 12 = ausschließlich oder nahezu ausschließlich Sondennahrung). Bei ausschließlicher Sondennahrung entfallen dementsprechend jedoch die Punkte für den Bereich Ernährung.

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Verfasst von Peggy Zimmermann am 12. Juli 2016. Geändert am 13. Februar 2021

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